Eigentümergemeinschaft entscheidet
Auch wenn viele Besitzer einer Eigentumswohnung meinen, dass sie in der Wohnung tun und lassen könnten, was sie wollen, zeigt die Rechtsprechung andere Wege. So gehört die Eigentumswohnung zwar zum Sondereigentum, doch einzelne Teile, die der Sicherheit dienen oder als konstruktiver Bestandteil des Gebäudes zählen, wie der Balkon, zählen zum Gemeinschaftseigentum.
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Deutsche sind mit ihren Wohnungen zufrieden
Das Nürnberger Marktforschungsunternehmen Konzept & Analyse hat eine aktuelle Studie durchgeführt, in der es um die Wohnzufriedenheit der Deutschen ging. Dabei wurde deutlich, dass die Mehrheit der Deutschen mit ihrer Wohnung zufrieden ist.
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Mieter suchen gute Qualität und Ausstattung
Eine aktuelle Studie des GdW Bundesverband der deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen zeigte eine deutliche Interessensänderung bei Mietern: Eine Wohnung muss demnach nicht mehr sehr groß sein, dafür aber umso besser ausgestattet.
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