Eigentumswohnungen
Samstag, Oktober 17th, 2009Eigentümergemeinschaft entscheidet
Auch wenn viele Besitzer einer Eigentumswohnung meinen, dass sie in der Wohnung tun und lassen könnten, was sie wollen, zeigt die Rechtsprechung andere Wege. So gehört die Eigentumswohnung zwar zum Sondereigentum, doch einzelne Teile, die der Sicherheit dienen oder als konstruktiver Bestandteil des Gebäudes zählen, wie der Balkon, zählen zum Gemeinschaftseigentum.