Kinderwagen dürfen im Treppenhaus stehen
Wer in einer Mietwohnung lebt, muss sich grundsätzlich an die Hausordnung halten. Darin wird oft vermerkt, dass im Treppenhaus keine Dinge abgestellt werden dürften, dies gelte insbesondere für Kinderwagen und Fahrräder. Sie könnten schließlich den Zugang zu den Briefkästen oder auch einen wichtigen Fluchtweg versperren.
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Untervermietung ist kein Kündigungsgrund
Wenn das Geld nicht ausreicht, um selbst eine vollständige Wohnung mieten zu können, dann sieht sich manch einer nach einem einzelnen Zimmer um. Wer einen Teil seiner Wohnung untervermieten möchte, braucht üblicherweise die Genehmigung des Vermieters.
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Übergangswohnung bei Umbauten und Modernisierungen
Mieter, die eine Wohnung mieten, müssen Umbauten und Sanierungen seitens des Vermieters hinnehmen. Dies gilt selbst, wenn sie mit der Durchführung der Arbeiten nicht einverstanden sind, sofern die Umbauten den Wohnwert erhöhen.
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