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Keine Mietminderung bei vorhersehbaren Bauarbeiten

Wenn ein Mieter in eine neue Mietwohnung einzieht und bereits vor oder bei dem Einzug schon Bauarbeiten am betreffenden Haus oder auch in der Nachbarschaft absehbar waren, beschränkt das den Anspruch auf Mietminderung. So entschied das Landgericht Berlin in einem aktuellen Fall (Az.: 63 S 155/07).

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Mietkaution

Vermieterinsolvenz und Mietkaution

Geht der Vermieter einer Mietwohnung in Insolvenz, ist das für Mieter erst einmal weniger von Bedeutung. Denn schließlich werden die Wohnungen weiterhin vom Zwangsverwalter verwaltet. Allerdings können Mieter bei der Insolvenz des Vermieters die Mietzahlung unter Umständen aussetzen, wie jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe unter dem Aktenzeichen VIII ZR 336/08 bestätigte.

Im besagten Fall hat der Mieter eine Kaution von 480 Euro gezahlt. Der Vermieter hatte diese nicht auf einem Sonderkonto angelegt, welches von dessen eigenen Vermögen getrennt war. Auch der Zwangsverwalter legte die Kaution nicht dementsprechend an, selbst nachdem der Mieter ihn dazu aufgefordert hatte.

Daraufhin setzte der Mieter seine Mietzahlungen aus und verlangte die Anlage der Kaution getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Mieters. Denn grundsätzlich sei der Zwangsverwalter verpflichtet, in die rechtlichen Pflichten des Vermieters einzutreten und dazu zähle auch die korrekte Anlage einer gezahlten Kaution.

Bis der Zwangsverwalter nachgewiesen hat, dass die Kaution gesondert angelegt wurde, kann der Mieter daher seine Mietzahlung aussetzen, erklärte das Gericht. Denn andernfalls bestünde die Gefahr, dass die 480 Euro Kaution einfach der Insolvenzmasse zugerechnet würden, was nicht rechtens wäre.

Der Mieter würde damit unverschuldet Gefahr laufen, seine Kaution zu verlieren. Das sieht das Gesetz aber bei Kautionszahlungen, die mündelsicher angelegt werden müssen, nicht vor.

Autor: intoh marketing

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Genossenschaftswohnung

Mieterhöhung bei Genossenschaftswohnungen

Wohnungen einer Genossenschaft zeichnen sich durch viele Vorteile aus. So auch in einem Fall, der unter dem Aktenzeichen VIII ZR 159/08 entschieden wurde. Im besagten Fall hatte eine Wohnungsgenossenschaft die Mietwohnungen saniert.

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