Buntes Haus
Hausbesitzer soll wegen bunter Kleckse vor Gericht
In Regensburg hat ein Malermeister sein Haus frisch renoviert und soll es nun nach dem willen der Stadt wieder umstreichen. Der Verwaltung ist die von einem Künstler gestaltete Fassade zu bunt, sie sieht den „Tatbestand der Verunstaltung erfüllt”. Der Eigentümer des mehrstöckigen Wohn- und Geschäftsgebäudes denkt jedoch nicht daran, sein gerade erst in bunten Farben neu gestrichenes Haus wieder zu weißen, er will es denn nötig, auf einen Prozess ankommen lassen.
„Man würde damit einen Präzedenzfall schaffen”, begründete eine Sprecherin des Magistrats die Haltung der Stadt, damit andere Hauseigentümer und Unternehmen nicht auf die Idee kämen, ihre Häuser und Firmengebäude zu riesigen Werbeflächen zu machen. Weiterhin wurde die Stadt auch außerhalb der zum Weltkulturerbe ernannten historischen Altstadt auf das Stadtbild achten.
Obwohl die meisten Menschen zustimmend auf die farbenfrohe Gestaltung mit den vielen riesigen gelben, grünen und roten Klecksen reagieren und auch die Stadtverwaltung einräumte,
dass es bisher auch viele positive Reaktionen zur Gestaltung des einst so tristen Hauses gebe, wird ein Umstreichen des Hauses verlangt.
Bei der Immobilie handelt es sich um einen Wohnhaus aus den 1970er Jahren. Experten der Stadt meinten: „dass er Anstrich auf einen ästhetischen Bruch zu der strengen, rechtwinkligen Architektur des Gebäudes” abzielen würde. Dennoch heißt es in einem Brief der Stadt: „Das scheinbar freie Farbenspiel erhält dadurch eine aggressive Komponente”.
Autor: Heiko Erxleben
