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Betriebskosten



Wieviel verbraucht Ihr Haus?

Wieviel verbraucht Ihr Haus?

Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung

Stimmt Ihre Abrechung? In Deutschland ist jede zweite Heizkostenabrechnung fehlerhaft!

Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes erklärt: Die deutschen Mieter zahlen durchschnittlich 2,13 Euro pro Quadratmeter im Monat für die Betriebskosten. Wenn im Mietvertrag wirksam vereinbart, dürfen laut Betriebskostenverordnung nachfolgende Kosten in tatsächlich anfallender Höhe abgerechnet werden.

Vom Deutschen Mieterbund wurden dazu vergleichswerte des Betriebsspiegels 2007 genannt.

Heizkosten:  0,85 Euro

Werden mindestens 2 Wohnungen durch eine Heizungsanlage versorgt, so ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten nötig. Hierbei werden nicht nur die Kosten der verbrauchten Brennstoffe (Öl, Gas, Strom, Fernwärme etc.) abgerechnet, sondern auch die sogenannten Heizungsnebenkosten (Betriebsstrom, Heizungswartung, Kosten der Wärmemessdienste).

Warmwasser:  0,22 Euro

Diese Kosten werden nach dem gleichen Prinzip wie bei den Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet.

Wasser und Abwasser:  0,39 Euro

Hierzu gehören die reinen Wasserkosten, die kosten der Wasseruhr und deren regelmäßiger Eichung, die Kosten der Berechnung und Aufteilung und eventuell auch noch Kosten für Wasseraufbereitungsanlagen und Abwasserhebeanlagen, Kosten für Abfuhr und Reinigung einer eventuell vorhandenen Klär- und Sickergrube,  von der Gemeinde per Abgabenbescheid erhobene Kosten, wie Sielgebühren, Oberflächenentwässerung, Regenwasser oder Niederschlagswasser und auch die Kosten der städtischen Kanalgebühren. Meist erfolgt die Abrechnung der Wasserkosten nach einem Verteilerschlüssel „Kopfzahl” oder „Wohnfläche”. Im Neubaubereich wird verbrauchsabhängig anhand von Wasseruhren in den Wohnungen abgerechnet.

Grundsteuer:  0,20 Euro

Wird in der Betriebskostenverordnung mit „laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks” bezeichnet.

Hauswart:  0,20 Euro

Haus-, Treppen- und Straßenreinigung, Gartenpflege, Bedienung und Überwachung der Heizungsanlage, der Warmwasserversorgung und eines eventuell vorhandenen Aufzugs.

Müllabfuhr:  0,18 Euro

Kosten der Müllabfuhr und die laufenden Kosten für einen eventuell vorhandenen Müllschlucker, eine Müllschleuse oder andere Systeme zur Erfassung der Müllmengen.

Aufzug:  0,16 Euro

Kosten des Betriebsstroms, der Bedienung, Überwachung, Pflege, Reinigung und regelmäßigen Überprüfung der Aufzugsanlage, sowie die Kosten einer Notrufbereitschaft. Reparaturkosten für einen Aufzug zählen nicht zu den Betriebskosten.

Gebäudereinigung:  0,14 Euro

Kosten für die Reinigung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie z.B. Kellerräume, Treppen, Zugänge, Flure, Bodenräume, Waschräume, Fahrradräume, Aufzüge o.ä..

Haftpflicht- und Sachversicherungen:  0,12 Euro

Kosten für die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und Elementarschäden, die Kosten der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung.

Gartenpflege:  0,09 Euro

Pflege der angelegten Grün- und Rasenflächen, Erneuerung von Rasen, Gehölzen und Pflanzen und die Pflege von Spielplätzen.

Gemeinschaftsantenne:  0,10 Euro

Kosten für den Betrieb einer Gemeinschaftsantennenanlage oder eines Breitbandkabelnetzes.

Straßenreinigung:  0,05 Euro

Die von der Gemeinde erhobenen Gebühren und die Kosten für die Säuberung der Straßen und Fußwege sowie auch die Kosten des Winterdienstes.

Allgemeinstrom:  0,04 Euro

Die entstehenden Stromkosten für Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie z.B. Kellerräume, Treppen, Zugänge, Flure, Bodenräume, Waschräume, Fahrradräume o.ä..

Schornsteinreinigung:  0,03 Euro

Kosten für den Schornsteinfeger und die Kosten der eventuell notwendigen Immissionsmessungen.

Sonstige Kosten:  0,05 Euro

Eventuell anfallende Kosten für ein Schwimmbad, eine Sauna oder andere Gemeinschaftseinrichtungen. Kosten für Prüfgebühren (z.B. für einen Feuerlöscher), für Dachrinnenreinigung etc. Im Mietvertrag ist meist ausdrücklich geregelt, welche Kosten unter „Sonstiges” abgerechnet werden dürfen.

Eine Überprüfung der Betriebskostenabrechnung kann sich schnell auszahlen. Der Bund der Energieverbraucher prüft Ihre Heizkostenabrechnung, für Mitglieder kostenfrei, für Nichtmitglieder kostet dieser Service 50,- Euro. Durch drastisch gestiegene Gas- und Ölpreise kommen auf viele Mieter kräftige Nachzahlungen zu, deshalb lohnt es sich umso mehr, die Abrechnung auf mögliche Fehler zu prüfen bzw. durch einen Dritten untersuchen zu lassen.

Worauf in erster Linie geachtet werden sollte:

- formelle Anforderungen wurden nicht erfüllt

- falsche Grunddaten angesetzt

- fehlende oder fehlerhafte Nutzergruppen

- fehlende oder fehlerhafte Ablesewerte

- die Umlage falscher Kostenarten

- fehlerhafte Kostenabgrenzung

- nicht eingehaltene Normen bei der Erstellung der Abrechnungen

- Ablese- und Abrechnungszeitraum stimmen nicht überein

- mietvertragliche Vereinbarung wurden nicht berücksichtigt

- die Zeiträume wurden nicht beachtet

Leere Wohnungen in Häusern mit größeren Leerständen werden durch die übrigen Mieter mit beheizt. In größeren Häusern ist bei Leerständen über 20 Prozent eine Abrechnung nach der Quadratmeterzahl gerechter als eine verbrauchsabhängige Abrechnung, jedoch bei weniger als zehn Wohnungen ist diese Regelung schon nicht mehr sinnvoll.

Sie bzw. die Hauseigentümer können im Internet eine Online-Heizkostenabrechnungssystem selbst durchführen, mit einem von der Firma eddi 24 entwickeltem System. Dieses ermöglicht die Ablesedaten der Heizkostenverteiler selbst einzugeben. So wird dann die Heiz- und Hausnebenkostenabrechnung für den Vermieter und alle Mietparteien innerhalb weniger Minuten via Internet erstellt. Die Abrechnungen stehen Ihnen dann als pdf-Dokumente zur Verfügung. Das Online-Abrechnungssystem hat bereits über 60.000 registrierte Anwender, die zu 80 Prozent eine Abrechnung ausgeführt haben.

Autor: Heiko Erxleben

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