Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung
Stimmt Ihre Abrechung? In Deutschland ist jede zweite Heizkostenabrechnung fehlerhaft!
Dr. Franz-Georg Rips, PrĂ€sident des Deutschen Mieterbundes erklĂ€rt: Die deutschen Mieter zahlen durchschnittlich 2,13 Euro pro Quadratmeter im Monat fĂŒr die Betriebskosten. Wenn im Mietvertrag wirksam vereinbart, dĂŒrfen laut Betriebskostenverordnung nachfolgende Kosten in tatsĂ€chlich anfallender Höhe abgerechnet werden.
Vom Deutschen Mieterbund wurden dazu vergleichswerte des Betriebsspiegels 2007 genannt.
Heizkosten:Â 0,85 Euro
Werden mindestens 2 Wohnungen durch eine Heizungsanlage versorgt, so ist eine verbrauchsabhĂ€ngige Abrechnung der Heizkosten nötig. Hierbei werden nicht nur die Kosten der verbrauchten Brennstoffe (Ăl, Gas, Strom, FernwĂ€rme etc.) abgerechnet, sondern auch die sogenannten Heizungsnebenkosten (Betriebsstrom, Heizungswartung, Kosten der WĂ€rmemessdienste).
Warmwasser:Â 0,22 Euro
Diese Kosten werden nach dem gleichen Prinzip wie bei den Heizkosten verbrauchsabhÀngig abgerechnet.
Wasser und Abwasser:Â 0,39 Euro
Hierzu gehören die reinen Wasserkosten, die kosten der Wasseruhr und deren regelmĂ€Ăiger Eichung, die Kosten der Berechnung und Aufteilung und eventuell auch noch Kosten fĂŒr Wasseraufbereitungsanlagen und Abwasserhebeanlagen, Kosten fĂŒr Abfuhr und Reinigung einer eventuell vorhandenen KlĂ€r- und Sickergrube, von der Gemeinde per Abgabenbescheid erhobene Kosten, wie SielgebĂŒhren, OberflĂ€chenentwĂ€sserung, Regenwasser oder Niederschlagswasser und auch die Kosten der stĂ€dtischen KanalgebĂŒhren. Meist erfolgt die Abrechnung der Wasserkosten nach einem VerteilerschlĂŒssel âKopfzahl” oder âWohnflĂ€che”. Im Neubaubereich wird verbrauchsabhĂ€ngig anhand von Wasseruhren in den Wohnungen abgerechnet.
Grundsteuer:Â 0,20 Euro
Wird in der Betriebskostenverordnung mit âlaufenden öffentlichen Lasten des GrundstĂŒcks” bezeichnet.
Hauswart:Â 0,20 Euro
Haus-, Treppen- und StraĂenreinigung, Gartenpflege, Bedienung und Ăberwachung der Heizungsanlage, der Warmwasserversorgung und eines eventuell vorhandenen Aufzugs.
MĂŒllabfuhr:Â 0,18 Euro
Kosten der MĂŒllabfuhr und die laufenden Kosten fĂŒr einen eventuell vorhandenen MĂŒllschlucker, eine MĂŒllschleuse oder andere Systeme zur Erfassung der MĂŒllmengen.
Aufzug:Â 0,16 Euro
Kosten des Betriebsstroms, der Bedienung, Ăberwachung, Pflege, Reinigung und regelmĂ€Ăigen ĂberprĂŒfung der Aufzugsanlage, sowie die Kosten einer Notrufbereitschaft. Reparaturkosten fĂŒr einen Aufzug zĂ€hlen nicht zu den Betriebskosten.
GebÀudereinigung: 0,14 Euro
Kosten fĂŒr die Reinigung der gemeinsam genutzten GebĂ€udeteile, wie z.B. KellerrĂ€ume, Treppen, ZugĂ€nge, Flure, BodenrĂ€ume, WaschrĂ€ume, FahrradrĂ€ume, AufzĂŒge o.Ă€..
Haftpflicht- und Sachversicherungen:Â 0,12 Euro
Kosten fĂŒr die Versicherung des GebĂ€udes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und ElementarschĂ€den, die Kosten der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung.
Gartenpflege:Â 0,09 Euro
Pflege der angelegten GrĂŒn- und RasenflĂ€chen, Erneuerung von Rasen, Gehölzen und Pflanzen und die Pflege von SpielplĂ€tzen.
Gemeinschaftsantenne:Â 0,10 Euro
Kosten fĂŒr den Betrieb einer Gemeinschaftsantennenanlage oder eines Breitbandkabelnetzes.
StraĂenreinigung:Â 0,05 Euro
Die von der Gemeinde erhobenen GebĂŒhren und die Kosten fĂŒr die SĂ€uberung der StraĂen und FuĂwege sowie auch die Kosten des Winterdienstes.
Allgemeinstrom:Â 0,04 Euro
Die entstehenden Stromkosten fĂŒr AuĂenbeleuchtung und die Beleuchtung der gemeinsam genutzten GebĂ€udeteile, wie z.B. KellerrĂ€ume, Treppen, ZugĂ€nge, Flure, BodenrĂ€ume, WaschrĂ€ume, FahrradrĂ€ume o.Ă€..
Schornsteinreinigung:Â 0,03 Euro
Kosten fĂŒr den Schornsteinfeger und die Kosten der eventuell notwendigen Immissionsmessungen.
Sonstige Kosten:Â 0,05 Euro
Eventuell anfallende Kosten fĂŒr ein Schwimmbad, eine Sauna oder andere Gemeinschaftseinrichtungen. Kosten fĂŒr PrĂŒfgebĂŒhren (z.B. fĂŒr einen Feuerlöscher), fĂŒr Dachrinnenreinigung etc. Im Mietvertrag ist meist ausdrĂŒcklich geregelt, welche Kosten unter âSonstiges” abgerechnet werden dĂŒrfen.
Eine ĂberprĂŒfung der Betriebskostenabrechnung kann sich schnell auszahlen. Der Bund der Energieverbraucher prĂŒft Ihre Heizkostenabrechnung, fĂŒr Mitglieder kostenfrei, fĂŒr Nichtmitglieder kostet dieser Service 50,- Euro. Durch drastisch gestiegene Gas- und Ălpreise kommen auf viele Mieter krĂ€ftige Nachzahlungen zu, deshalb lohnt es sich umso mehr, die Abrechnung auf mögliche Fehler zu prĂŒfen bzw. durch einen Dritten untersuchen zu lassen.
Worauf in erster Linie geachtet werden sollte:
- formelle Anforderungen wurden nicht erfĂŒllt
- falsche Grunddaten angesetzt
- fehlende oder fehlerhafte Nutzergruppen
- fehlende oder fehlerhafte Ablesewerte
- die Umlage falscher Kostenarten
- fehlerhafte Kostenabgrenzung
- nicht eingehaltene Normen bei der Erstellung der Abrechnungen
- Ablese- und Abrechnungszeitraum stimmen nicht ĂŒberein
- mietvertragliche Vereinbarung wurden nicht berĂŒcksichtigt
- die ZeitrÀume wurden nicht beachtet
Leere Wohnungen in HĂ€usern mit gröĂeren LeerstĂ€nden werden durch die ĂŒbrigen Mieter mit beheizt. In gröĂeren HĂ€usern ist bei LeerstĂ€nden ĂŒber 20 Prozent eine Abrechnung nach der Quadratmeterzahl gerechter als eine verbrauchsabhĂ€ngige Abrechnung, jedoch bei weniger als zehn Wohnungen ist diese Regelung schon nicht mehr sinnvoll.
Sie bzw. die HauseigentĂŒmer können im Internet eine Online-Heizkostenabrechnungssystem selbst durchfĂŒhren, mit einem von der Firma eddi 24 entwickeltem System. Dieses ermöglicht die Ablesedaten der Heizkostenverteiler selbst einzugeben. So wird dann die Heiz- und Hausnebenkostenabrechnung fĂŒr den Vermieter und alle Mietparteien innerhalb weniger Minuten via Internet erstellt. Die Abrechnungen stehen Ihnen dann als pdf-Dokumente zur VerfĂŒgung. Das Online-Abrechnungssystem hat bereits ĂŒber 60.000 registrierte Anwender, die zu 80 Prozent eine Abrechnung ausgefĂŒhrt haben.
Autor: Heiko Erxleben
Tags: Haus, Versicherung, Wohnungen
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