Bausparkassen-Gebühr
Abschlussgebühr ist rechtmäßig
Das Landgericht Heilbronn lehnte eine Klage gegen die Abschlussgebühr ab, damit dürfen Bausparkassen nach Vertragsabschluss auch weiterhin eine Gebühr von ihren Kunden verlangen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bezeichnete eine solche Gebühr als nicht transparent genug und verklagte die Bausparkasse Schwäbisch Hall. Nach diesem Urteil kündigte der Anwalt der Verbraucherzentrale an, vor das Oberlandesgericht Stuttgart und wenn nötig auch vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Es handelt sich hier um eines von drei bundesweiten Musterverfahren, dem weitere Verhandlungen in Dortmund und Hamburg folgen sollen. (Az.: 6 O 341/08 Bm)
Autor: Heiko Erxleben
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