Bauspar-Phasen
Die drei Phasen beim Bausparen
Ein Bausparvertrag besteht aus drei verschiedenen Phasen, der Ansparphase, die Phase der Zuteilung und Auszahlung, sowie der Darlehensphase. Doch wie genau werden diese aufgeteilt und was besagen sie?
Phase 1: Zunächst einmal wird ein Bausparvertrag abgeschlossen, der sowohl mit eigenen Leistungen, als auch mit vermögenswirksamen Leistungen bespart werden kann. Bereits beim Abschluss des Bausparvertrages wird festgelegt, über welche Summe dieser sich beläuft. Etwa drei bis zehn Promille der gesamten Bausparsumme werden dann monatlich angespart und auf das zugehörige Bausparkonto eingezahlt. Für dieses Guthaben gewährt die Bausparkasse Guthabenzinsen.
Phase 2: Ist etwa die Hälfte der Bausparsumme angespart worden, können Zuteilung und Auszahlung des Bausparvertrages erfolgen. Dabei erfolgt die Zuteilung nachdem Bewertungskennzahlen vergeben wurden. Da mehrere Bausparer über viele Jahre hinweg Gelder im Bausparvertrag angespart haben, muss die Bausparkasse die Zuteilung nach und nach vornehmen. Hierfür dienen die Bewertungskennzahlen, die sich nach der Sparsumme und -dauer errechnen. Derjenige Bausparer aus der Gemeinschaft, der die höchste Bewertungskennzahl erhält, bekommt als erstes eine Zuteilung der Bausparsumme.
Phase 3: Der Bausparer kann sich nun entscheiden, ob er das angesparte Guthaben ausgezahlt haben will, oder ein Bauspardarlehen in Anspruch nimmt. Das Bauspardarlehen läuft in der Regel über die Höhe der Bausparsumme, die einst vereinbart wurde, es gleicht also die Differenz zwischen dem Bausparguthaben und der Bausparsumme aus. Der Zinssatz für das Bauspardarlehen wird dabei bereits beim Abschluss des Vertrags vereinbart und bleibt über die gesamte Laufzeit festgelegt.
Da das Bauspardarlehen zu sehr geringen Zinssätzen angeboten wird, die bereits lange vor der Auszahlung vereinbart werden, liegt auch der Zinssatz für das Bausparguthaben recht niedrig. Beim Abschluss eines Bausparvertrages sollte jedoch eher auf die Zinssätze des Darlehens geachtet werden, sofern dieses in Anspruch genommen werden soll. Ebenfalls ist beim Vergleich der einzelnen Angebote wichtig, dass eine Sondertilgung oder eine vorzeitige Ablösung des Bauspardarlehens erfolgen kann.
Autor: Haus & Büro
Tags: Geld