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Baufinanzierung



Grundschuld oder Hypothek

Bei der Baufinanzierung, meist das größte Darlehen, das im Leben aufgenommen wird, muss natürlich seitens des Darlehensnehmers auch eine Sicherheit gegeben werden. Diese erfolgt heute in aller Regel mittels einer Grundschuldeintragung im Grundbuch.

Neben der Grundschuld gibt es noch die Hypothek, die ebenfalls zur Absicherung des Darlehens dient und im Grundbuch eingetragen wird, allerdings verliert sie immer mehr an Bedeutung. Die Hypotheken oder Grundschulden werden dabei im Grundbuch in verschiedenen Rängen eingetragen. Werden mehrere Hypotheken auf das Grundstück oder das Haus aufgenommen, so kann nur der erste Gläubiger eine erstrangige Hypothek oder Grundschuld eingetragen bekommen. Alle Gläubiger, die erst später hinzu kommen, werden nur noch nachrangig eingetragen.

Ausnahme: Ein neuer Gläubiger verlangt die Eintragung einer erstrangigen Hypothek oder Grundschuld. Stimmen die anderen Gläubiger dem zu, so muss dies mittels einer Rangrücktrittserklärung erfolgen.

Das Besondere am ersten Rang einer Hypothek oder Grundschuld im Grundbuch ist, dass der erstrangig eingetragene Gläubiger im Falle einer Zwangsversteigerung auch als erstes bedient wird. Da bei einer solchen Zwangsversteigerung jedoch nur selten ausreichend Geld für alle Gläubiger erzielt werden kann, gehen die nachrangigen Gläubiger häufig leer aus. Insofern ist der erste Rang im Grundbuch insbesondere bei großen Darlehen für die Banken von besonderer Bedeutung, da so ihr eigenes Risiko deutlich gesenkt werden kann.

Autor: Haus & Büro

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Veröffentlicht in Finanzierung.

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