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Baufinanzierung



Bereitstellungszinsen beachten

Für den Hausbau wird fast unweigerlich auch ein Darlehen notwendig. Oft vergisst der Darlehensnehmer bei seiner Planung jedoch, die anfallenden Bereitstellungszinsen mit einzurechnen.

Deshalb ist es wichtig, diese Nebenkosten mit in seine persönliche Kalkulation einzubeziehen. Jedes Kreditinstitut, welches ein Darlehen vergibt, stellt das Geld ab einem bestimmten Zeitpunkt bereit. Bauherren, die ihre Baufinanzierung nach Baufortschritt abrufen, sollten demzufolge eine mehr oder weniger längere Zeitspanne zwischen der Bereitstellung und der Auszahlung des Darlehens einplanen.

Für diesen Zeitraum können die Kreditinstitute ihre Bereitstellungszinsen verlangen. Insbesondere bei Unterbrechungen während der Bauphase können die Bereitstellungszinsen die Finanzierung schnell ins Wanken bringen. Dies ist immer dann gegeben, wenn die Hausfinanzierung sehr knapp kalkuliert wurde.

Die Bereitstellungszinsen werden jedoch in der Regel nur dann berechnet, wenn der Bauherr das Darlehen nicht innerhalb bestimmter Fristen abruft. Diese Fristen sind je nach finanzierender Bank sehr unterschiedlich und reichen von einem Monat bis zu zwei Jahren. Erst wenn die Frist abgelaufen ist, werden die Bereitstellungszinsen berechnet. In ihrer Höhe können sich diese Zinsen natürlich ebenfalls unterscheiden. Als Anhaltspunkt dient jedoch ein monatlicher Bereitstellungszins in Höhe von 0,25 Prozent.

Da die Bereitstellungszinsen die Hausfinanzierung deutlich verteuern können, entscheiden sich viele Bauherren, das Darlehen in einer Summe abzurufen und die Zahlung an die Bauunternehmen dann selbst je nach Baufortschritt auszuführen. So spart man sich teure Bereitstellungszinsen, muss jedoch unter Umständen früher mit der Rückzahlung des Darlehens beginnen.

Autor: Haus & Büro

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Veröffentlicht in Finanzierung.

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