Baufinanzierung
Beleihungshöhe ist entscheidend
Der Traum vom Eigenheim ist fast ausschließlich unter Inanspruchnahme einer Finanzierung möglich. Die Hausfinanzierung ist dabei in unterschiedlichen Höhen durchführbar, man spricht hierbei auch von der Beleihungshöhe.
Während erstrangige Darlehen besonders preiswert sind, können diese nur eine Beleihungshöhe von 60 Prozent aufweisen. Nachrangige Darlehen werden bis zu 80 Prozent vergeben, in selteneren Fällen bis zu 100 Prozent. Mittlerweile sind sogar einige Angebote auf dem Markt zu finden, bei denen der Darlehensbetrag einer Beleihungshöhe von 130 Prozent entspricht. Hierbei werden neben dem reinen Kaufpreis auch die Notarkosten, die Grunderwerbssteuer und andere Kaufnebenkosten mit finanziert. Gute Konditionen für nachrangige Darlehen finden sie oft bei einem Online-Kreditvergleich.
Dennoch sollten Bauherren darauf achten, eine Hausfinanzierung von der Bank mit maximal 60 Prozent in Anspruch zu nehmen. Bei dieser Beleihungshöhe ist ein vergleichsweise niedriger Zinssatz gegeben. Bei höheren Darlehen werden diese mit einer Grundschuld im Grundbuch erst im zweiten Rang eingetragen. Da im Falle einer Zwangsversteigerung jedoch der erstrangig eingetragene Gläubiger als erstes bedient wird, steigt mit steigender Beleihungshöhe auch das Risiko für die Bank.
Von der Bausparkasse hingegen werden Darlehen im Bereich von 60 bis 80 Prozent des Beleihungswertes vergeben. Diese Bauspardarlehen werden auch nicht mit einem Zinsaufschlag versehen. Die restlichen 20 Prozent bei der Hausfinanzierung stammen idealerweise aus den Eigenmitteln, wie den Eigenleistungen und dem bereits angesparten Eigenkapital.
Die Beleihungshöhe richtet sich jeweils nach dem Verkehrswert der Immobilie. Dieser wird bei gekauften Immobilien in der Regel dem Kaufpreis entsprechen, bei Neubauten werden die Baukosten zugrunde gelegt. Dennoch ermitteln die Banken den aktuellen Verkehrswert anhand eines eigens durchgeführten Wertgutachtens. Dabei werden von dem Verkehrswert Sicherheitsabschläge zwischen zehn und 20 Prozent abgezogen.
Sollte trotz aller Sparmaßnahmen eine höhere Hausfinanzierung notwendig sein, etwa im Bereich bis zu 80 Prozent, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, hier öffentliche Bürgschaften in Anspruch zu nehmen. Dadurch sinken die Zinssätze beim Darlehen selbst, allerdings muss der Darlehensnehmer hierfür eine Bürgschaftsgebühr aufbringen. Diese liegt jedoch meist niedriger, als der erhöhte Zinsaufwand bei entsprechend hohen Zinssätzen.
Autor: Haus & Büro
Tags:Finanzierung, Haus, Immobilie