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Bauabnahme



Bauabnahme sorgfältig durchführen

Nach dem Bau eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung prüft der Bauherr durch eine Abnahme, ob die vorher vertraglich vereinbarten Leistungen auch tatsächlich ordnungsgemäß und mangelfrei ausgeführt wurden.

Ist dies der Fall, hat der Bauherr die Abnahme zu erklären. Da eine solche Erklärung große Bedeutung für spätere Rechte und Pflichten des Bauherren hat, sollte die Abnahme sorgfältig und genau durchgeführt werden. Es ist anzuraten, einen fachkundigen Architekten, Bauingenieur oder Bauleiter hinzuzuziehen.

Bereits bei Vertragsunterzeichnung sollte eine förmliche Abnahme schriftlich im Bauvertrag vereinbart werden, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Eine solche förmliche Abnahme wird durch Auftragnehmer und Auftraggeber in Form einer gemeinsamen Baubegehung mit einem anschließenden schriftlichen Protokoll durchgeführt. Das Protokoll ist von allen Teilnehmern der Abnahme im Original zu unterschreiben und an beide Vertragspartner auszuhändigen.

Wurden Mängel festgestellt, sind diese im Abnahmeprotokoll zu vermerken, solche die der Bauunternehmer anerkennt aber auch die Mängel, die er nicht anerkennt. Dabei sollten Ort, Umfang, Art usw. der Mängel genauestens beschrieben werden. Auch Fotos der Mängel sollten unbedingt gefertigt werden. Im Zweifel sollte der Bauherr darauf bestehen, alle Punkte aufzunehmen, die er aus seiner Sicht für Mängel hält.

Im Abnahmeprotokoll muss sich der Bauherr seine Rechte hinsichtlich aller ihm bekannten Mängel ausdrücklich vorbehalten, um keine rechtlichen Nachteile zu erleiden. Ist durch einen Bauverzug oder ähnliches eine Vertragsstrafe angefallen, so kann der Bauherr diese grundsätzlich nur verlangen, wenn er sich das Recht darauf bei der Abnahme eindeutig schriftlich vorbehält.

Autor: Heiko Erxleben

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Veröffentlicht in Hausbau.

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