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Banken müssen aufklären

Kundengespräch

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Banken müssen ihre Provisionen offenlegen!

Eine Bank muss laut Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) Ihre Beratung bei der Vermittlung von Finanzprodukten, wie z.B. Aktienfonds oder Produkte für den Kauf von Eigentumswohnungen, einem Haus oder Immobilien, umstellen.

Die Bankberater müssen Ihre Kunden in jedem Fall darüber aufklären, wie hoch ihre eigene Provision für das Geschäft ausfällt. In der Urteilsbegründung heißt es u.a.: “Der Kunde soll wissen, ob ihm die Bank ein bestimmtes Produkt nur deshalb empfiehlt, weil sie selbst daran am meisten verdient.  Es besteht die konkrete Gefahr, dass die Bank Anlageempfehlungen nicht allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beartung abgibt, sondern zumindest auch in ihrem eigenen Interesse, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten.”

Bei Fonds werden die Provisionen als Kickback bezeichnet und setzen sich aus dem einmalig zu zahlenden Ausgabeaufschlag von bis zu fünf Prozent und Teilen der jährlichen Managementgebühr für den Bestand in Höhe von 0,3 bis 0,8 Prozent zusammen. Diese fließen von der Fondgesellschaft an die vermittelnde Bank zurück. Dieter Lendle, Vorstand des deutschen Derivate Instituts sagte, „In der Zertifikatebranche belaufen sich die Kickbacks auf ein bis drei Prozent”.

Das Urteil des BGH betrifft sämtliche Finanzprodukte, bei denen Provisionen gezahlt werden (auch Lebensversicherungen) und schlägt damit in die gleiche Kerbe wie die von der EU erlassene Finanzmarktrichtlinie. Grundsätzlich wird von der empfehlenden Bank mehr Transparenz gegenüber dem Bankkunden erwartet.

Autor: Heiko Erxleben

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