Nebenkostenabrechnung
Freitag, Januar 30th, 2009Der Vermieter ist für die rechtzeitige Zustellung verantwortlich
Immer wieder gibt es Streit um verspätete Nebenkostenabrechnungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Nebenkostenabrechnung innerhalb der vorgeschriebenen Jahresfrist beim Mieter tatsächlich pünktlich eingetroffen sein muss, anderenfalls kann der Mieter die Nachzahlungen verweigern. Nach dem diesem Urteil muss der Vermieter beweisen, dass seine Rechnung auch pünktlich beim Mieter zugestellt wurde. Nur allein der Nachweis, dass das Schreiben rechtzeitig mit der Post abgeschickt wurde, reicht nicht aus.
