Der Vermieter ist für die rechtzeitige Zustellung verantwortlich
Immer wieder gibt es Streit um verspätete Nebenkostenabrechnungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Nebenkostenabrechnung innerhalb der vorgeschriebenen Jahresfrist beim Mieter tatsächlich pünktlich eingetroffen sein muss, anderenfalls kann der Mieter die Nachzahlungen verweigern. Nach dem diesem Urteil muss der Vermieter beweisen, dass seine Rechnung auch pünktlich beim Mieter zugestellt wurde. Nur allein der Nachweis, dass das Schreiben rechtzeitig mit der Post abgeschickt wurde, reicht nicht aus.
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Einbauküche
Die Einbauküche bleibt auch bei einer Versteigerung Eigentum des Mieters
Wird das Mietshaus oder die Mietwohnung versteigert, so bleibt die mietereigene Einbauküche in der Regel im Eigentum des Mieters. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) befand zumindest für den süddeutschen Raum, dass Einbauküchen bisher nicht als Zubehör der gemieteten Wohnung gelten.
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Vorschriften beim Dachausbau beachten
Die Verbraucherzentrale Bayern macht darauf aufmerksam, dass eine Vielzahl von Auflagen zu berücksichtigen sind, wenn ein bisher nicht genutzter Dachboden nachträglich in hochwertigen Wohn- oder Nutzraum umgebaut werden soll. So darf zum Beispiel mit der Erweiterung des Dachbodens die zulässige Geschossflächenzahl nicht überschritten werden. Die Geschossflächenzahl sagt aus, wie viele Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind und ist im Bebauungsplan festgelegt.
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