Mietminderung
Samstag, Januar 31st, 2009Bei einer Mietminderung beachten
In Mietwohnungen, Mietshäusern, Nebenräumen sowie Gemeinschaftseigentum treten immer wieder Mängel auf, wie zum Beispiel Schimmel, Feuchtigkeit, bauliche Mängel, Mängel an der Heizung oder an der Warmwasserversorgung, Lärm usw. Für den Mieter stellt sich dann auf die Frage, ob er aufgrund dieser Mängel gegenüber seinem Vermieter eine Mietminderung durchsetzen kann.
