Gaspreise
Mittwoch, Dezember 31st, 2008BGH-Urteil zur Überprüfung der Gaspreise
In einem Grundsatzurteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Gaskunden bei Preiserhöhungen lediglich die Tariferhöhungen gerichtlich auf ihre Angemessenheit überprüfen lassen können, nicht aber den gesamten Gastarif. Der BGH betonte gleichzeitig, dass die Gasversorgungsunternehmen zur Begründung Ihrer Preiserhöhung nicht ihre gesamte Kalkulation offenlegen müssten.
